Nach Apothekerbetriebsordnung (ApBetrO oder ApoBO) muss jede Apotheke so ausgestattet sein, dass eine Grundausstattung gewisser Medikamente vor Ort ordnungsgemäß hergestellt werden kann. Jede Apotheke erfüllt damit einen Versorgungsauftrag und muss diesen sicherstellen. Dazu muss jede Apotheke Geräte und Reagenzien für die Prüfung der für die Arzneimittelherstellung notwendigen Ausgangssubstanzen bereithalten. Zudem ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apotheken bei der Auswahl und Lagerung der Reagenzien höchste Qualitätsstandards einhalten, um die Integrität der hergestellten Arzneimittel sicherzustellen. Die kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der Reagenzien gemäß den aktuellen Vorschriften gewährleisten nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, sondern auch die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Medikamenten für die Patienten. Es obliegt dem zuständigen Apotheker die notwendigen Prüfmittel zusammenzustellen. Die Herstellung von Reagenzien wird nach Vorgaben des Arzneibuchs, nachrangiger Monographie-Sammlungen oder Prüfanweisungen vorgenommen.
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