Der Begriff Pestizide steht für die allgemeine Bezeichnung für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel. Diese werden bei der Pflanzenproduktion, in Lebensmittelbetrieben sowie während der Lagerung von Lebensmitteln oder Rohstoffen pflanzlichen Ursprungs eingesetzt. Pflanzenschutzmittel und deren Metabolite können über die Nahrungskette und den Wasserkreislauf in den menschlichen Körper gelangen.
Zum Schutze des Verbrauchers, hat der Gesetzgeber im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Höchstmengen für Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Bio-Lebensmittel müssen grundsätzlich auch die für konventionelle Lebensmittel geltende Höchstgehalte einhalten. Darüber hinaus gilt die EG-Öko-Verordnung Nr. 889/2008.
Die geringen Mengen an Pestiziden, die heute in Lebensmitteln und Wasser nachgewiesen werden müssen, bezeichnet man als Spuren oder Rückstände. Die Entwicklung der Analysen- und Messysteme der letzten 20 Jahre hat hier geholfen und macht es möglich, kleinste Spuren der über 700 Substanzen zu detektieren. Häufig liegen die Nachweisgrenzen für Lebensmittel in Bereichen von 5 µg/kg oder darunter.
Diese geringen Nachweisgrenzen stellen daher hohe Ansprüche an die verwendeten Lösungsmittel zur Extraktion und für die Analyse der unterschiedlichen Pestizide in diversen Matrices. So werden hochreine, für die Pestizidanalytik geeignete Lösungsmittel zwingend notwendig. Honeywell Research Chemicals bietet Ihnen mit der Marke CHROMASOLV™ von Riedl-de Haen die beste Lösung für die Pestizidrückstandsanalytik.
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